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Robin Lenz
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Marker Allee 1a
59065 Hamm

Telefon: 023813725452
Mobil: 01624184400


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Robin Lenz (Anschrift wie oben)

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E-Mail: info@lenz-baufinanzierung.de

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Robin Lenz (Anschrift wie oben)

Erlaubnisse nach Gewerbeordnung:

  • 34c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Hamm, Gustav-Heinemann-Straße 21, 59065 Hamm
  • 34i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund
  • 34d Abs. 1 GewO (Ver­sicherungs­makler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund
  • 34f Abs. 1 Satz 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):

  • Registrierungs-Nr. D-W-118-GKX1-55 (Immobiliardarlehensvermittlung § 34i GewO)
  • Registrierungs-Nr. D-ONZR-SWLYJ-96 (Ver­sicherungs­makler § 34d GewO)
  • Registrierungs-Nr. D-F-108-HJ27-35 (Finanzanlagenvermittler § 34f GewO)

Berufsbezeichnung (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland):
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Ver­sicherungs­makler nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO

Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund

Berufsrechtliche Regelungen

  • 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
  • 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
  • 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wün­schen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 


Beteiligungen:

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Ver­sicherungs­makler.

Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Ver­sicherungs­makler durch Versicherer.


Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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